Digitale Verwaltung
Keine Wege, keine Wartezeiten: Sozialhilfe kann jetzt online beantragt werden
Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung der Dortmunder Stadtverwaltung: Bürger*innen können Sozialhilfe ab sofort online beantragen. Ihre Anträge auf Hilfen zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können die Dortmunder*innen nun über dortmund.de direkt auf der Sozialplattform stellen.
Alles, was man dafür braucht, ist ein Bund-ID-Konto, das demnächst in Deutschland-ID umbenannt wird. Nach der
Nach dem Absenden des Antrags erhält man eine Bestätigung und kann den Antrag für die eigenen Unterlagen speichern oder ausdrucken. Der Antrag wird direkt an das Sozialamt weitergeleitet und dort sicher bearbeitet. Die Sozialplattform ist sicher, persönliche Daten sind zuverlässig geschützt.
Weiterer wichtiger Schritt
„Digitalisierung bedeutet nicht nur technische Fortschritte, sondern vor allem, den Menschen das Leben zu erleichtern. Mit der digitalen Antragstellung schaffen wir eine barrierefreie und einfache Möglichkeit, wichtige soziale Leistungen schnell und sicher zu erhalten“, sagt Monika Nienaber-Willaredt, zurzeit vertretende Fachdezernentin für das Sozialamt.
Seit 2017 wird das Onlinezugangsgesetz (OZG) schrittweise umgesetzt. Dadurch sind bereits zahlreiche Dienstleistungen über dortmund.de verfügbar, weitere Angebote folgen.
„Im Alltag sind wir es gewohnt, viele Dinge bequem von zu Hause aus zu erledigen – wie Online-Shopping oder das Eröffnen eines Bankkontos. Jetzt ist das auch für Sozialhilfeanträge möglich. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung“, sagt Personal- und Organisationsdezernent Christian Uhr.
Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt oder keinen Zugang zu digitalen Medien hat, kann die Anträge weiterhin auf dem herkömmlichen Weg einreichen.
Weitere Nachrichten
Das Land NRW plant eine zweite Flüchtlingsunterkunft mit 350 Plätzen am Dortmund Airport.
Die Stadt Dortmund erweitert ihr digitales Service-Angebot.
Karfreitag, 29. März, ist ein stiller Feiertag, an dem bestimmte Verbote gelten.